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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 31 Bauen und Planungsrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
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