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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Freitag:  08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 12:30 - 15:15 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kobelweg 82
86156 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg