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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen
Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen