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Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg