Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt