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Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Neufahrner Str. 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
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