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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Ansprechpartner - Gemeinde Horgau

  • Zu finden in
    Gemeinde Horgau (Zimmer: 01)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Horgau

      Mo
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Di
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Mi
      07:30 Uhr - 12:30 Uhr
      Do
      07:30 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1