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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Hausanschrift

Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand

Postanschrift

Hirtenweg 2-4

91233 Neunkirchen a.Sand

Telefon

+49 9123 9717-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales