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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Pullach i.Isartal

Gemeinde Pullach i.Isartal

Hausanschrift

Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal

Postanschrift

Johann-Bader-Str. 21

82049 Pullach i. Isartal

Telefon

+49 89 744744-0

Webseite

www.pullach.de/

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales