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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Grafenwöhr

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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92655 Grafenwöhr

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