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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Stadt Weiden i.d.OPf.

Amt für Kultur, Stadtgeschichte und Tourismus

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulgasse 3 a
92637 Weiden

Postanschrift

Schulgasse 3 a
92637 Weiden