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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Aschheim

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Saturnstraße 48
85609 Aschheim

Postanschrift

Saturnstraße 48
85609 Aschheim