Logo Bayernportal

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Ansprechpartner - Stadt Nabburg

Museum

  • Zu finden in
    Stadtmuseum Zehentstadel
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Museum

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 17:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 17:00 Uhr
      Sa
      14:00 Uhr - 17:00 Uhr
      So
      14:00 Uhr - 17:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1