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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern

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Öffnungszeiten

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sowie nach Vereinbarung.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.

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83671 Benediktbeuern

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Prälatenstr. 7
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