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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Landratsamt Hof

Fachbereich 301 Sicherheitsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
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