Logo Bayernportal

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Geschäftsleitung

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 003)
    Sprechzeiten
    • Geschäftsleitung

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1