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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Litzendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Knock 6
96123 Litzendorf

Postanschrift

Postfach 1141
96121 Litzendorf