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Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim