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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Markt Markt Schwaben

Bauverwaltung/Bauleitplanung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Hausanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

Postanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben