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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Badstraße 20 a
96482 Ahorn
Badstraße 20 a
96482 Ahorn - Witzmannsberg