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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

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Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

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Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)