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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stadt Grafenwöhr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr

Postanschrift

Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr