Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)