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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg
Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg