Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.
Maximilianstr. 12 / 14
95444 Bayreuth
Postfach 110361
95422 Bayreuth