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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Markt Rattelsdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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und

16:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Hausanschrift

Grabenstr. 26
96179 Rattelsdorf

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Postfach 1153
96179 Rattelsdorf