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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1 u. 8
83435 Bad Reichenhall
Postfach 1164
83421 Bad Reichenhall