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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ollinger Str. 10
83620 Feldkirchen-Westerham
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83620 Feldkirchen-Westerham