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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 UhrMittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich
Freitag: Terminvereinbarung möglich
Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich
Bräuanger 1
83349 Palling
Bräuanger 1
83349 Palling