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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
sowie nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.
Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern
Prälatenstr. 7
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