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Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Stadt Olching

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

* nur mit Termin

Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching