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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen
Postfach 1162
83065 Stephanskirchen