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Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Lenbachplatz 18
86529 Schrobenhausen
Postfach 1380
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