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Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Do 16:00 Uhr – 19:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Postfach 1752
87577 Kaufbeuren