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Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) müssen eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigen und gegebenenfalls auch genehmigen lassen.
und
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 15:00 UhrDie Liste mit allen Ansprechpartnern des Sachgebiets 43 finden Sie hier.