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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Gemeinde Thyrnau

Öffnungszeiten

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Montag und Donnerstag nach Terminvereinbarung: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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94136 Thyrnau

Postanschrift

Hofmarkstraße 18
94136 Thyrnau