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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)

Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!

Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste

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