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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

Gemeinde Thyrnau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag nach Terminvereinbarung: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Hausanschrift

Hofmarkstraße 18
94136 Thyrnau

Postanschrift

Hofmarkstraße 18
94136 Thyrnau