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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Stadt Kolbermoor

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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83059 Kolbermoor

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Rathausplatz 1
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