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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Gemeinde Aschheim

Allgemeine Verwaltung

Öffnungszeiten

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Mi
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Do
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Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

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85609 Aschheim

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