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Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung

Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden.

Amtsgericht Hof

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Öffnungszeiten des Bürgerservice Justiz

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer: 09281 / 600-421

 

Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.

Hausanschrift

Berliner Platz 1
95030 Hof

Postanschrift

Postfach 1149
95010 Hof